Durch einen verstreuten und geräumten Gehweg ersparen Sie sich als Hauseigentümer und Unternehmen einen Versicherungsfall.
In den Wintermonaten müssen Straßen und Gehwege immer bei Schnee und Eis geräumt werden. Dies wird durch die sogenannte Räum- und Streupflicht geregelt. Bei öffentlichen Gehwegen liegt dies in der Verantwortung der Privatpersonen der Straße - also der Mieter der jeweiligen Grundstücke. Bei Nichteinhaltung der Räumungspflicht haften Sie möglicherweise für die Folgen von Vorfällen. Diese können sich zu einem komplizierten Fall entwickeln und sie werden einige Zeit und Stress in Anspruch nehmen.
Damit es dazu gar nicht erst kommt, kümmern wir uns für Sie um den Winterdienst. Mit unseren kompetenten Fachkräften sorgen wir für begehbare Wege.
Wenn Sie als Hauseigentümer oder Unternehmer im kommenden Winter den Kopf frei für Ihre eigentlichen Aufgaben haben möchten, freuen wir uns über Ihren Anruf bei Ihrem KMA.
Unser Winterdienst umfasst Folgendes:
- Für Gewerbeimmobilien, Ein- und Mehrfamilienhäuser für die ganze Saison
- Für individuelle Wohnparties nach Fegeplan oder Wochenplan
- Urlaubsvertretung (für Tage oder Wochen)
- Für den Notfall bei plötzlicher Erkrankung
Für weitere Informationen freuen wir uns auf Ihre Kontaktaufnahme. Gerne erstellen wir Ihnen ein kostenfreies Angebot.